AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
## der Feuerbestattungen Verden OHG
Lindhooper Str. 91a
27283 Verden (Aller)
Telefon: +49 4231 676062
E-Mail: [info@feuerbestattungen-verden.de](mailto:info@feuerbestattungen-verden.de)
Stand: 14. September 2026
## § 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Feuerbestattungen Verden OHG, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren gewerblichen Auftraggebern über Einäscherungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere gegenüber Bestattungsunternehmen, Überführungsdiensten und vergleichbaren gewerblichen Auftraggebern.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Soweit Angehörige oder andere Privatpersonen Leistungen unmittelbar bei der Auftragnehmerin beauftragen, bedarf es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für:
* die Annahme und vorübergehende Verwahrung Verstorbener,
* die Durchführung von Einäscherungen,
* die Bereitstellung und Kennzeichnung von Aschekapseln,
* die Übergabe oder Versendung von Urnen,
* die Abholung und Beförderung von Särgen oder Urnen,
* die Urnenrückführung,
* die Bereitstellung des Abschiedsraums oder Foyers,
* Abschiedsfeiern und begleitende Leistungen,
* Sonderleistungen sowie
* sonstige mit der Feuerbestattung zusammenhängende Leistungen.
5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
6. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag, im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
## § 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Auftrag kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, über ein bereitgestelltes Auftragsformular oder über ein zukünftig eingerichtetes elektronisches Auftragssystem erteilt werden.
3. Ein Vertrag kommt zustande durch:
* eine Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin,
* die Annahme des Verstorbenen oder der Urne zur Durchführung der beauftragten Leistung oder
* den Beginn der Leistungserbringung.
4. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, zur Beauftragung berechtigt zu sein. Er ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Aufträge, Zustimmungen, Vollmachten, Genehmigungen und behördlichen Unterlagen vorliegen.
5. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die zivilrechtliche Berechtigung des Auftraggebers oder das Innenverhältnis zwischen dem Auftraggeber, Angehörigen, bestattungspflichtigen Personen und sonstigen Beteiligten zu überprüfen, sofern keine konkreten Zweifel an der Berechtigung bestehen.
6. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Umsetzung von der Auftragnehmerin bestätigt wurde oder tatsächlich erfolgt.
## § 3 Leistungsumfang
1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, der Auftragsbestätigung, den vereinbarten Zusatzleistungen und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste.
2. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den geltenden gesetzlichen, behördlichen, technischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Ablauf der Leistungserbringung anzupassen, wenn dies aus gesetzlichen, behördlichen, technischen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist und der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Zusätzliche Leistungen, die nach Auftragserteilung verlangt oder wegen unvollständiger Angaben, fehlender Unterlagen, ungeeigneter Särge, besonderer Abmessungen, eines erhöhten Gewichts oder sonstiger Besonderheiten erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
5. Abbildungen, Beschreibungen und Informationen auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Informationsmaterialien dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
## § 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
* vollständiger Name der verstorbenen Person,
* Geburts- und Sterbedaten,
* Sterbeort,
* eindeutige Fall- oder Auftragsnummer,
* Angaben zur Identität und Kennzeichnung,
* Angaben zum beauftragenden Bestattungsunternehmen,
* erforderliche medizinische, standesamtliche und behördliche Unterlagen,
* Angaben zu besonderen Gefahren oder Umständen sowie
* Angaben zur gewünschten Urnenübergabe oder Urnenrückführung.
2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die verstorbene Person und sämtliche Unterlagen eindeutig und übereinstimmend gekennzeichnet sind.
3. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin vor der Annahme insbesondere über folgende Umstände zu informieren:
* Herzschrittmacher, Defibrillatoren oder sonstige batteriebetriebene Implantate,
* radioaktive Implantate oder Behandlungen,
* infektiöse oder meldepflichtige Erkrankungen,
* medizinische Geräte oder Druckbehälter,
* explosionsgefährliche, entzündliche oder sonstige gefährliche Gegenstände,
* überdurchschnittliche Abmessungen oder ein erhöhtes Gesamtgewicht,
* Unfälle, Beschädigungen oder besondere Zustände des Sarges sowie
* sonstige Umstände, die für Arbeitsschutz, Transport, Lagerung oder Einäscherung relevant sein können.
4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der verwendete Sarg einschließlich Ausstattung, Beschlägen und Beigaben für eine Einäscherung geeignet ist und den gesetzlichen, behördlichen und technischen Anforderungen entspricht.
5. Nicht zulässige oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Sarg eingebracht werden. Hierzu können insbesondere Glasbehälter, Druckbehälter, Akkumulatoren, explosionsgefährliche Gegenstände oder andere Stoffe gehören, die den Einäscherungsvorgang, die Anlage oder Beschäftigte gefährden können.
6. Wertgegenstände, Schmuckstücke oder persönliche Erinnerungsstücke sollen vor der Übergabe entnommen werden, sofern ihre Einäscherung nicht ausdrücklich gewünscht und rechtlich zulässig ist. Eine Erhaltung oder Rückgabe von Gegenständen, die sich bei der Einäscherung im Sarg befinden, kann nicht gewährleistet werden.
7. Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten schuldhaft, hat er die hierdurch verursachten erforderlichen und nachweisbaren Mehrkosten und Schäden zu ersetzen. Ein Mitverschulden der Auftragnehmerin bleibt unberührt.
## § 5 Annahme und Verwahrung
1. Die Übergabe von Verstorbenen erfolgt zu den vereinbarten Annahmezeiten oder über ein ausdrücklich vereinbartes Zugangssystem.
2. Bei einer Übergabe außerhalb der regulären Annahmezeiten hat der Auftraggeber die vorgegebenen Sicherheits-, Dokumentations-, Identifikations- und Zugangsvorgaben einzuhalten.
3. Die tatsächliche Entgegennahme stellt noch keine Bestätigung dar, dass alle gesetzlichen, technischen und vertraglichen Voraussetzungen für die Einäscherung erfüllt sind.
4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Annahme oder weitere Bearbeitung vorübergehend auszusetzen oder abzulehnen, wenn:
* die Identität nicht eindeutig festgestellt werden kann,
* erforderliche Unterlagen oder Genehmigungen fehlen,
* der Sarg nicht für die Einäscherung geeignet ist,
* eine Gefahr für Personen, Anlagen oder Umwelt besteht,
* gesetzliche oder behördliche Hindernisse vorliegen oder
* wesentliche Auftragsangaben fehlen oder widersprüchlich sind.
5. Der Auftraggeber wird über festgestellte Hindernisse möglichst unverzüglich informiert.
6. Zusätzliche Verwahrungs-, Kühlungs-, Prüfungs- oder Bearbeitungskosten, die aufgrund fehlender Unterlagen, fehlerhafter Angaben oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände entstehen, können nach der geltenden Preisliste berechnet werden.
## § 6 Durchführung der Einäscherung
1. Die Einäscherung erfolgt erst, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen, behördlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere eine gegebenenfalls gesetzlich erforderliche weitere Leichenschau.
2. Der Zeitpunkt und die Reihenfolge der Einäscherung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, dem Eingang vollständiger Unterlagen, den betrieblichen Abläufen und der technischen Verfügbarkeit der Anlage.
3. Ein bestimmter Einäscherungstermin ist nur verbindlich, wenn er von der Auftragnehmerin ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
4. Die Auftragnehmerin stellt durch ihre betrieblichen Identifikations- und Dokumentationsverfahren sicher, dass die Asche der jeweiligen verstorbenen Person zugeordnet werden kann.
5. Nach Beginn der Einäscherung kann der Auftrag nicht mehr widerrufen, verändert oder rückgängig gemacht werden.
6. Unvermeidbare technisch oder physikalisch bedingte Rückstände sowie geringfügige Vermischungen mit feuerfesten oder anlagenbedingten Bestandteilen lassen sich bei einem Einäscherungsvorgang nicht in jedem Fall vollständig ausschließen.
## § 7 Aschekapsel, Urne und Herausgabe
1. Nach der Einäscherung wird die Asche entsprechend den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen aufbereitet und in eine eindeutig gekennzeichnete Aschekapsel eingebracht.
2. Die Aschekapsel oder Urne wird ausschließlich an den Auftraggeber, eine von ihm benannte empfangsberechtigte Stelle oder eine sonstige gesetzlich berechtigte Person herausgegeben beziehungsweise versandt.
3. Der Auftraggeber hat die vollständigen und richtigen Empfänger- und Versanddaten rechtzeitig mitzuteilen.
4. Die Auftragnehmerin darf bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung einen geeigneten Nachweis verlangen und die Herausgabe bis zur Klärung zurückstellen.
5. Für Verzögerungen oder Fehlleitungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet übermittelter Empfängerdaten ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich, soweit sie die Ursache nicht mitverschuldet hat.
6. Kann eine Aschekapsel oder Urne aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht übergeben oder versandt werden, können die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufbewahrungs-, Bearbeitungs- und Versandkosten berechnet werden.
## § 8 Transportleistungen
1. Transportleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Abhol- und Übergabeorte erreichbar sind und die Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
3. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle für den Transport erforderlichen Angaben, Dokumente und Hinweise rechtzeitig bereitzustellen.
4. Vereinbarte Transportzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben. Ein verbindlicher Fixtermin liegt nur vor, wenn er ausdrücklich als solcher bestätigt wurde.
5. Verzögerungen aufgrund von Verkehrsstörungen, Straßensperrungen, Witterungsverhältnissen, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umständen begründen keine Haftung der Auftragnehmerin.
6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Durchführung von Transporten sorgfältig ausgewählte Beförderungsunternehmen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
## § 9 Abschiedsraum, Foyer und Veranstaltungen
1. Die Nutzung des Abschiedsraums, des Foyers oder weiterer Räumlichkeiten bedarf einer vorherigen Buchungsbestätigung.
2. Art, Dauer und Umfang der Nutzung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm eingesetzte Personen, Angehörige, Gäste, Dienstleister und sonstige Beteiligte die Hausordnung sowie die Sicherheits-, Brandschutz- und Verhaltensregeln einhalten.
4. Dekorationen, offene Flammen, Kerzen, elektrische Geräte, technische Anlagen, Speisen, Getränke oder sonstige zusätzliche Ausstattungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung verwendet werden.
5. Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Türen sowie technische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt, blockiert oder verändert werden.
6. Die Räumlichkeiten sind nach der Nutzung in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Zusätzlicher Reinigungsaufwand sowie vom Auftraggeber oder seinen Gästen schuldhaft verursachte Schäden können gesondert berechnet werden.
7. Sagt der Auftraggeber eine bestätigte Raumnutzung ab, kann die Auftragnehmerin Ersatz der bereits entstandenen Aufwendungen und des nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Ausfalls verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Nutzung der Räumlichkeiten werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
## § 10 Leistungszeiten und Verzögerungen
1. Angegebene Leistungs- und Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass alle notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Angaben rechtzeitig und vollständig vorliegen.
3. Verzögerungen, die auf fehlenden Unterlagen, behördlichen Prüfungen, einer ungeklärten Identität, technischen Sicherheitsanforderungen oder sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruhen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
4. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber über wesentliche, ihr bekannt gewordene Verzögerungen.
## § 11 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im jeweiligen Auftrag, Angebot oder in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste genannten Preise.
2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen und notwendige Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
5. Nach Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers betragen diese neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale sowie weitergehende nachweisbare Verzugsschäden bleiben unberührt.
6. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
## § 12 Auftragsänderung und Stornierung
1. Auftragsänderungen und Stornierungen sind der Auftragnehmerin unverzüglich in Textform mitzuteilen.
2. Eine Stornierung der Einäscherung ist nur möglich, solange mit der Einäscherung noch nicht begonnen wurde und keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen.
3. Im Fall einer Stornierung kann die Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen, entstandenen Aufwendungen und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schäden abrechnen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Bereits vollständig erbrachte oder nicht mehr rückgängig zu machende Leistungen sind vollständig zu vergüten.
## § 13 Beanstandungen
1. Beanstandungen sind der Auftragnehmerin nach ihrer Feststellung unverzüglich in Textform mitzuteilen.
2. Die Beanstandung soll den betroffenen Auftrag, die verstorbene Person, die Auftrags- oder Fallnummer und eine nachvollziehbare Beschreibung enthalten.
3. Die Auftragnehmerin erhält Gelegenheit, eine berechtigte Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, Abhilfe zu schaffen.
4. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
## § 14 Haftung
1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt:
* bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
* für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
* nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie
* im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, fehlenden Dokumenten, ungeeigneten Särgen, nicht offengelegten Gefahrstoffen oder einer sonstigen schuldhaften Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen. Eine eigene Mitverantwortung der Auftragnehmerin bleibt unberührt.
## § 15 Höhere Gewalt
1. Ereignisse, welche die Auftragnehmerin trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann, befreien sie für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
2. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe, erhebliche Energie- oder Versorgungsausfälle, Ausfälle technischer Anlagen ohne Verschulden der Auftragnehmerin sowie vergleichbare Ereignisse gehören.
3. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber, soweit möglich, unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
4. Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte unberührt.
## § 16 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, in ergänzenden Datenschutzhinweisen bereitgestellt.
3. Auftraggeber und Auftragnehmerin behandeln vertrauliche Informationen, insbesondere personenbezogene, gesundheitliche, familiäre und auftragsbezogene Informationen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich.
4. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung.
## § 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für die Leistungen der Auftragnehmerin und die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist, soweit gesetzlich zulässig, Verden (Aller).
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Verden (Aller) ausschließlicher Gerichtsstand.
3. Die Auftragnehmerin ist daneben berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
## § 18 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
3. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Auftragnehmerin kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.